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Dann sagt er seine Meinung offen und unverblümt - so wie hier:

Hier aus Waldi`s Seite finden Sie folgende Artikel
  • Der Bohr-Skandal

  • Funkmast am Schönberg

  • Glaub keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast

  • "Probleme mit dem Hund?"


Der Bohr-“Skandal“oder
gemeinschädliche Sachbeschädigung
"In unserem Land gilt der als der Gefährlichere, der auf den Dreck hinweist

als der, der ihn macht " ( frei nach Tucholsky)


Die Gemeinde Wenzenbach betreibt ein Straßensanierungsprogramm. Im Zuge dieses Programms wurde u. a. auch die Sandstraße in Fußenberg saniert.

Am 10.05.07 erfolgte die Ausschreibung der Gemeinde für die Sandstraße und auch die anderen betroffenen Straßen. Auf Position 12, 13 und 9 des Leistungsverzeichnisses war eine Deckschicht von 3 cm vorgesehen. Die Vergabe der Arbeiten erfolgte am 12.07.07.
In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21.12.06, 6 ZB 05.2425 maßgebend. Dies besagt, dass eine Verstärkung der Trag- und Deckschicht einer Straße erst ab etwa 4 cm Stärke umlagefähig ist, d. h. auf die Anlieger umgelegt werden kann. Im Jahr 2007 wurden die Straßenbauarbeiten beendet.

Im Frühjahr 2008 fanden die Bürgermeisterwahlen statt. Dies ist deshalb so interessant,
als vor der Wahl Bgm. Schmid den Anliegern versicherte, sie bräuchten sich an den Kosten nicht zu beteiligen. Nach seiner Wiederwahl wurden dann im Juli 2008 die Ausbaubei-tragsbescheide an die Anlieger verschickt.

Nachdem dann entgegen der früheren Zusage von Bgm Schmid Ausbaubeitragsbescheide ergingen, wandten sich eine Reihe von Anliegern an „DIE BÜRGER“ d. h. An Dipl. Ing. Oreskovich. Rudolf Oreskovich, von seinem beruflichen Werdegang auch Fachmann für Straßenbau, Gemeinderat und Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, stellte bei einer Überprüfung der Unterlagen fest, dass besonders in der Sandstraße Süd mehr als
das Doppelte der Tonnage Asphalt wie bei 3 cm Deckschicht üblich abgerechnet wurde. Anderer- seits war die Anhebung der Kanalschachtabdeckungen für eine 3-cm-Deck-
schicht vorbereitet.

Zur Aufklärung dieses Sachverhalts wurde von Gemeinderat Wiesbeck, unterstützt von Oreskovich vorgeschlagen Bohrkerne zu ziehen. Dies wurde von Bgm. Schmid und seinem Großwesir Elsner vehement abgelehnt. Bgm Schmid: „In der Gemeinde bohrt niemand, auch kein Sachverständiger“

Nachdem die Verwaltung der Gemeinde Wenzenbach fundierten Hinweisen nicht nach- gegangen ist, was den Verdacht der Verstrickung von Teilen der Gemeindeverwaltung nährt, wurden von einer anerkannten Fachfirma 7 Bohrkerne gezogen, 5 in Fußenberg,
2 in Grünthal. Auftraggeberin war Frau Marianne Waldmann.

Bei Bohrkern 1 und 4 ergab sich eine Deckschicht von 3.5 bzw. 2 cm, also nicht umlage- fähig. Die Bohrkerne 2,3,5,6,7 weisen entgegen der Ausschreibung, die eine 8-12 cm Tragschicht vorsieht, eine zu dünne bzw. gar keine Tragschicht aus. Zur Kostensparenden Vereinfachung ist die Deckschicht viel zu stark ausgeführt was gemäß dem Gutachten nicht den Regeln der Technik entspricht. Straßenschäden sind vorprogrammiert.

Als das Bohrgutachten Bgm. Schmid und Geschäftsstellenleiter Elsner vorgelegt wurde, wurden diese tätig. Aber nicht gegen die verantwortlichen Straßenbauer, sondern gegen die, die auf den „Dreck hingewiesen“ haben, gegen Frau Waldmann und Gemeinderat Oreskovich bis hin zum Arbeiter der Bohrfirma. Zunächst mit einem zivilrechtlichen Unter- lassungsverfahren und danach mit einer Strafanzeige wegen gemeinschädlicher Sachbe-schädigung bei der Staatsanwaltschaft Regensburg. Mit Verfügung vom 12.03.2010 stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO ein. Die Ermittlungen ergaben keinen Anlass zur Erhebung einer Anklage vor Gericht.

Ein zivilrechtliches Verfahren zur „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“ wird die Gemeindeverwaltung sicher noch in Gang setzen, schon aus Rechthaberei.

Soweit zum Sachstand.
Kommentar:

Die Gemeinde Wenzenbach hat einen Bauingenieur auch zur Überwachung von Baumaßnahmen angestellt. Es sind 3 Gründe vorstellbar, warum die vorgestellten Maßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

  • Er versteht nichts von Straßenbauarbeiten
  • Er hat seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen
  • Er hat „wohlwollend“ über den Pfusch hinweggesehen

In allen drei Fällen ist er für diesen Posten ungeeignet

Bei der Gemeinderatssitzung am 14.9.2010 beantragte Gemeinderat Waldmann den Tagesordnungspunkt Nr. 6 der nichtöffentlichen Sitzung, „Schadenersatzforderungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ in die öffentliche Sitzung zu verlegen,
um die Vorgänge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (Gängige Beweisverfahren,
wie Probebohrungen als Sachbeschädigung darzustellen ist absurd.) Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die betroffenen Ge- meinderäte Oreskovich und Waldmann aus der Sitzung ausgeschlossen und des Saales verwiesen. Offensichtlich auf Betreiben der Verwaltung sollte ein „Bußgeldverfahren“, getarnt als Spende an einen gemeinnützigen Verein, eingeleitet werden, wobei sich ein besonders christlicher Gemeinderat hervortat. Dieses „Bußgeldverfahren“ wurde dann allerdings von der großen Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Offenbar wollte die Gemeindeverwaltung eine Art Gerichtsverfahren gegen die betroffenen Gemeinderäte initiieren, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Gründe gefunden hat, ein Gerichts-verfahren einzuleiten.

In jedem ordentlichen Gerichtsverfahren haben die Angeklagten das Recht, zu den vorge-brachten Anschuldigungen Stellung zu nehmen und sich zu verteidigen. Durch den Aus- schluss der betroffenen Gemeinderäte wurde ihnen eben dieses Recht verweigert. Der tatsächliche Sachverhalt sollte nicht zur Diskussion gestellt werden.

Nach der Gemeindeordnung sind die Gemeinderäte die Vertretung der Bürger. Umso er- staunlicher ist es, wenn sich Gemeinderäte die sich für die Sache der Bürger einsetzen,
die Verwaltung nicht gegen die Verursacher der Missstände vorgeht, sondern gegen die-
jenigen, die diese Missstände aufdecken.
Während die Verantwortlichen in der Gemeinde alles tun um Missstände nicht bekannt werden zu lassen, hat die Öffentlichkeit das Recht die wahren Tatsachen zu erfahren.

Ludwig Waldman          



               

           

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Funkmast am Schönberg

Ein Beispiel, wie in Wenzenbach Entscheidungen
fallen oder 0  mal nix = 1

Kommentar von Ludwig Waldmann „Die Bürger“

Am 4.5. 2010 fand eine Bauauschußsitzung statt, deren zweiter Tagesordnungspunkt war:

2. Bauvorhaben
a) Staatliches Bauamt. Funkmasten Digitalfunk BOS, am Tradl
    Als Information wurde am Beginn der Sitzung lediglich ein allgemein gehaltener
    Prospekt der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
    mit Sicherheitsaufgaben verteilt. Dieser Prospekt enthält für die Anlage keinerlei
    technische Daten. Als Information wurde mitgeteilt, dass der Funkmast 40 m hoch
    würde und der Standort oberhalb des Neubaugebietes Schönberg am Waldrand liegt.
    

    Bei der Abstimmung war der Bauauschuß mit 5 : 4 Stimmen für diesen Funkmasten,
    ohne ausreichende Informationen von Seiten der Gemeindeverwaltung. Man kann sich
    des Eindrucks nicht erwehren, dass wie in vielen Fällen durch mangelnde oder ein-
    seitige Information des Gemeinderats, ein für die Verwaltung gewünschter Beschluss
     herbeigeführt werden soll.

     Einige technische Daten sollen hier aufgelistet werden:
     Funkfrequenzbereich 380 bis 470 MHz mit Bandbreite 20 MHz, weitere Bänder vor-
     gesehen bei 870 - 876 MHz und 915 - 921 MHz.
     Kanalbreite: 25 - 50 - 100 - 150 kHz
     Modulation: 4 QAM, 1 QAM, 64 QAM, je nach Qualität der Übertragungsstrecke.

     Zugriffsverfahren: TDMA (Time Division Multiple Access, Zeitmultiplex)
     Pulsfrequenz Mobilteil 17.6 Hz, Pulsfrequenz Basisstation 70.4 Hz, 4 Zeitschlitze.
     Zeitschlitzdauer 14.175 ms. Die Pulsfrequenz liegt nahe bei Gehirnfrequenzen und
    Muskelfrequenzen.
    Dimension: bundesweit 45 Netzabschnitte, ca. 4000 Standorte, 64 Vermittlungsstellen,
    Richtfunk.
    Sendeleistung: das mehrfache von 10 Watt, mit 4 vollen Zeitschlitzen - 24 Stunden
    rund um die Uhr mit dynamischer Steuerung der Sendeleistung (z.b. bei schlechtem
    Empfang).

    Funknetz: TETRA Bündelfunk, (Terristrial Trunked Radio) ein mit 20 Jahren ver-
    altertes System (zu teuer, zu belastend, zu energiefressend) - jedes moderne
    Handy, iPhone oder Handheld kann mehr.
    Kosten etwa 10 Mrd. Euro
    Grenzwerte sind in der 26.BlmSchV geregelt. Deutschland hat die höchsten
    Grenzwerte. Die Schweizer Grenzwerte sind 100 mal niedriger (s. dazu auch Anlage
    26.BlmSchW.pdf).
    Mobilfunk ist auch bei wesentlich geringeren Feldstärken möglich. So muss ein
    Handy schon bei 0.05 µW/m² funktionieren, gegenüber einem Grenzwert von
    9 157 500 µW/m² (E-Netz).
   Während die offiziellen Stellen gesundheitliche Risiken beim TETRA-System ab-
    streiten, klagen in England 174 Polizeibeamte und Beamtinnen gegen ihren
    Dienstherrn wegen gesundheitlicher Schäden (Stand Mai 2010). England hat die
    längste Erfahrung mit dem TETRA-System.
    Während z.b. die SPD im bairischen Landtag bei der Aufstellung von Funkmasten
    eine Bürgerbeteiligung fordert, ist diese Entscheidung bei den betroffenen
    Bürgern vorbeigegangen.
    Polizei, Feuerwehr und die anderen Blaulicht-Organisationen haben natürlich
    Anspruch auf ein sicheres, modernes, abhörsicheres und zuverlässiges und auch
    gesundheitlich unbedenkliches Kommunikations-System. Nachdem es bereits
    modernere Systeme gibt, zweifeln viele Fachleute, dass TETRA-BOS dies erfüllen
   kann.

   Weitere Informationen finden Sie hier:

    1. 26. BlmSchV.pdf

    2. TETRAwatch GB.pdf

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Glaub keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast

Zur Verkehrszählung in Grünthal, die komplette Statistik und deren Manipulation:

Waldis Stellungnahme -> Lesen
Rechtsgutachten des Landratsamtes
Regensburg vom 23.03.2009 -> Lesen

Zusammenfassung:
1. Der Messzeitraum ist (bewusst !?) falsch gewählt. Es wird überwiegend Wochenend- 
     verkehr gemessen.
2. Die Auswertung der Messergebnisse ist massiv fehlerhaft.
3. In der Gemeinderatsitzung vom 10.06.08 habe ich dies angesprochen und sogar
     als Betrug bezeichnet.
4. Obwohl die Fehlerhaftigkeit der Gemeindeverwaltung bekannt war, hat sie
     falsche Werte für das Rechtsgutachten an das Landratsamt weitergegeben.
5. Man kann sich des Verdachtes nur schwer erwehren, das diese Verkehrszählung
    bewußt manipuliert wurde, um mit allen Mitteln eine Bedarfsampel in Grünthal zu
    verhindern.

(Manipuliertes ?) Ergebnis zur  Verkehrszählung -> Lesen
Auswertediagramme zur Verkehrszählung -> Lesen

                                                                                                                                                    

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Hier noch zwei Zitate von Waldi:

"Probleme mit Hunden" ?
Ich weiß nur, dass das Problem meistens am oberen Ende der Leine hängt, nicht am Unteren. "

"Kennen Sie den Unterschied zwischen Demokratie und allem Anderen ?
Alles Andere ist leichter...."

(frei nach Dieter Hildebrandt)